Verwaltungsrecht

Wir sind als Rechtsanwalt in St. Wendel Ihr Ansprechpartner in allen Fragen des Verwaltungsrechts.

Allgemeiner Überblick


Gliederung des Verwaltungsrechts

Verwaltungsrecht gehört zum öffentlichen Recht und regelt somit das Rechtsverhältnis von Staat zu Bürger. Das Verwaltungsrecht ist sehr breit gefächert und ist in viele Teilbereiche untergliedert, die man im sogenannten Besonderen Verwaltungsrecht zusammenfasst.

Zum Besonderen Verwaltungsrecht gehören insbesondere nachstehende Teilgebiete:

  • Kommunalrecht

  • Schulrecht

  • Beamtenrecht

  • Sozialrecht

  • BAföG

  • Polizei- und Ordnungsrecht

  • Baurecht

  • Gaststättenrecht

  • Handwerksrecht

  • Gewerberecht

Im gesamten Besonderen Verwaltungsrecht spielt das Allgemeine Verwaltungsrecht sowie das Verwaltungsprozessrecht eine bedeutsame Rolle. Gute Kenntnisse im Allgemeinen Verwaltungsrecht sowie Verwaltungsprozessrecht sind daher unabdingbar und führen zu strategischen Vorteilen und letztlich zu der erfolgreichen Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen.


Verwaltungsrecht in der Abwehr- und Leistungssituation

Im Verwaltungsrecht gibt es in der Regel zwei Konstellationen des Rechtssuchenden:

Entweder begehrt der Bürger die Abwehr von staatlichem Handeln oder der Bürger begehrt die Inanspruchnahme einer staatlichen Leistung.

Im Ergebnis läuft es im Verwaltungsrecht dabei immer auf das Vorliegen der Grundvoraussetzung hinaus, nämlich dass eine Ermächtigungs- bzw. Anspruchsgrundlage existiert, auf welche das Begehren des Bürgers gestützt werden kann und deren formellen sowie materiellen Voraussetzungen erfüllt sind.

Rechtsanwalt im Verwaltungsrecht

In unserer Kanzlei in St. Wendel beraten und vertreten Sie unsere Rechtsanwälte in allen Bereichen des Verwaltungsrechtes. Wir setzen Ihre Interessen zielstrebig vor dem Verwaltungsgericht, dem Oberverwaltungsgericht und letztlich auch vor dem Bundesverwaltungsgericht durch.

 

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Abwehranspruch durchsetzen im Verwaltungsrecht


Abwehr gegen einen Rechtssetzungsakt

Ein Rechtsanwalt im Verwaltungsrecht wird immer dann benötigt, wenn ein Abwehranspruch gegen ein bestimmtes staatliches Handeln oder eine staatliche Maßnahme durchgesetzt werden soll. In der Regel handelt es sich bei einer solchen staatlichen Maßnahmen um einen Rechtsetzungsakt. Unter einem Rechtsetzungsakt versteht man insbesondere einen Verwaltungsakt, eine Zusicherung, einen öffentlich-rechtlicher Vertrag, eine Satzung oder eine Verordnung.

Verwaltungsakt als Regelfall

Weit verbreitet und oftmals Gegenstand von Streitigkeiten im Verwaltungsrecht ist der Verwaltungsakt. Umgangssprachlich wird dieser oftmals auch als Bescheid bezeichnet.

In diesem Verwaltungsakt oder Bescheid wird immer eine konkrete Rechtsfolge bzw. Regelung formuliert. Im öffentlichen Baurecht kommt es beispielsweise häufig zu einer Beseitigungsverfügung oder Einstellungsverfügung, mit der geregelt wird, dass eine bauliche Anlage entweder beseitigt oder Arbeiten an dieser eingestellt werden sollen.

Fehler vermeiden beim Rechtsbehelf

Unabhängig davon, gegen welchen Rechtsetzungsakt des Staates man sich konkret wehren möchte, gilt in nahezu allen Fällen, dass eine Frist läuft, innerhalb der man sich gegen den jeweiligen Rechtssetzungsakt wenden muss. Läuft die Frist ab, ohne den statthaften Rechtsbehelf eingelegt zu haben, wird der Rechtssetzungsakt bestands- bzw. rechtskräftig. In diesem Fall kann man sich nur noch in sehr engen Ausnahmefällen zur Wehr setzen.

Um Fehler zu vermeiden, empfiehlt es sich daher einen Rechtsanwalt im Verwaltungsrecht mit Ihrem Anliegen zu betrauen.

Leistungsanspruch durchsetzen im Verwaltungsrecht


Grundlage für den Anspruch

Ansprüche des Bürgers gegenüber dem Staat können von einem Rechtsanwalt im Verwaltungsrecht auf Grundlage von einem Gesetz, welches dem Einzelnen einen Anspruch auf eine Leistung gewährt, vor dem Hintergrund einer Sonderrechtsbeziehung zwischen Staat und Bürger oder unmittelbar aus der Verfassung geltend gemacht werden.

In den meisten Fällen begehrt der Bürger auf Grundlage einer gesetzlichen Regelung eine Leistung gegenüber dem Staat. Die Leistung ist auf den Erlass eines Verwaltungsaktes oder auf ein bestimmtes staatliches Handeln, zum Beispiel die Zahlung eines Geldbetrages, gerichtet.

Geltendmachung des Anspruchs

Hauptaufgabe von einem Rechtsanwalt im Verwaltungsrecht ist es in diesem Zusammenhang gründlich zu prüfen, ob die Voraussetzungen des gesetzlichen Tatbestandes erfüllt sind. Insbesondere in Zweifelsfällen und immer dann, wenn eine besondere und gute Argumentation vonnöten ist, um zu begründen, weshalb im Einzelfall die Voraussetzungen vorliegen, ist eine anwaltliche Unterstützung unabdingbar.

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