Verkehrsrecht

Beanspruchen Sie unsere kostenlose Erstberatung. In einem unverbindlichen ersten Gespräch prüfen wir, ob ein Vorgehen sinnvoll ist und stimmen weitere Schritte miteinander ab.

 

Verschaffen wir uns einen Überblick.


Allgemein

Unter Verkehrsrecht im weitesten Sinne versteht man generell diejenigen Rechtsnormen, die mit dem Verkehr bzw. mit dem Verkehrsmittel selbst in Verbindung stehen. Das Verkehrsrecht beinhaltet Komponenten aus allen drei großen Rechtsgebieten (Zivilrecht, Strafrecht, öffentliches Recht). Die Regulierung eines Verkehrsunfalles oder der Verkauf eines Kfz ist dem Zivilrecht, Trunkenheit im Straßenverkehr, das Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Blitzer-Fälle sind hingegen dem Strafrecht bzw. Ordnungswidrigkeitenrecht zuzuordnen. Geht es unter Umständen um die Anordnung einer MPU ist wiederum das öffentliche Recht gefragt.

Das Wichtigste im Überblick:

Zivilrecht

Regulierung eines Verkehrsunfalls

Verkauf oder Kauf eines Fahrzeuges

Leasing von Fahrzeugen

Schmerzensgeld

Umweltschäden

Straf-/OWirecht

Geschwindigkeitsüberschreitung

Fahrverbot

Bußgeld

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Trunkenheit im Straßenverkehr

Öffentliches Recht

Anordnung einer MPU

Fahrerlaubnis

Führerscheinrecht

Hinweis

Nicht selten kommt es zu einer Überlagerung der jeweiligen Teilbereiche, was Wissen und Kompetenz in Zivil-, Straf- und öffentlichem Recht voraussetzt. Mit unserem jahrelangen Tätigwerden in allen großen Rechtsgebieten stehen wir Ihnen als zuverlässiger Ansprechpartner zur Verfügung.

Warum unsere Expertise für Sie vorteilhaft ist.

Überblick:

I. Regulierung eines Verkehrsunfalls

II. Blitzer-Fälle


 

I. Regulierung eines Verkehrsunfalls

Wir erklären Ihnen im Rahmen eines kurzen Überblicks die wichtigsten Punkte bei der Regulierung eines Verkehrsunfalls.


1. Ermittlung der Anspruchsgegner

Als potentielle Anspruchsgegner stehen dem Geschädigten grundsätzlich der Halter, der Fahrer und die gegnerische Versicherung zur Verfügung. Im ersten Schritt empfiehlt sich ein Vorgehen gegen die Versicherung. Zur Ermittlung dieser Versicherung genügt uns schon das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs.

2. Richtige Bezifferung der Schäden

Die Schadensbezifferung ist im Rahmen eines Verkehrsunfalls sehr komplex und gestaltet sich je nach Einzelfall unterschiedlich. Nehmen Sie keinen rechtlichen Berater in Anspruch, werden Sie in den meisten Fällen Fehler machen und verschiedene Positionen ungenutzt lassen. Zu denkbaren Schadenspositionen gehören beispielsweise:

  • Reparaturkosten und sonstige Sachschäden

  • Personenschäden

  • Nutzungsausfall und Mietwagenkosten

  • Wertminderung

  • Abschleppkosten

  • Gutachterkosten

  • Rechtsanwaltskosten

  • Haushaltsführungsschaden

  • Ab- und Anmeldekosten

Die Erstattung der jeweiligen Schäden hängt von diversen Voraussetzungen ab. Bei Nichteinhaltung der rechtlichen Vorgaben könnten Sie gegebenenfalls sogar leer ausgehen.

3. Anwaltskosten

Die Anwaltskosten gehören grundsätzlich zu den erstattungsfähigen Schadenspositionen, die von der gegnerischen Versicherung gezahlt werden müssen. Unsere Inanspruchnahme ist für Sie also in der Regel kostenfrei.

4. Qualitatives Sachverständigengutachten

Die erfolgreiche Regulierung eines Verkehrsunfalles hängt in besonderem Maße von einem guten Sachverständigengutachten ab. Wir kooperieren daher schon seit Jahren mit dem renommierten Sachverständigenbüro Saarpfalz Sven Konrad. Wir kümmern uns um die Beauftragung. Sie haben dadurch nicht nur eine unkomplizierte Handhabe, ein qualitatives Gutachten kann oftmals auch Schäden ermitteln, die aus Perspektive eines Laien nicht erkennbar waren. Halten Sie daher nach einem Unfall unbedingt Rücksprache mit uns oder unseren Partnern.

5. Schnelligkeit und unkomplizierter Ablauf

Uns gelingt es regelmäßig eine Vielzahl der Fälle bereits im außergerichtlichen Bereich mit der gegnerischen Versicherung in kürzester Zeit abzuwickeln. Die ersten Aufforderungsschreiben verlassen unsere Kanzlei in der Regel 1-2 Tage nach Mandatierung.

Eine umfangreiche Besprechung ist meistens nicht vonnöten. In der Regel bedarf es lediglich eines kurzen Telefontermins, sofern nicht individuell der Wunsch nach einer persönlichen Besprechung besteht.


II. Blitzer-Fälle

Den Verfahren in den sog. Blitzer-Fällen liegen häufig Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstands- oder Rotlichtverstöße zugrunde, die in der Regel mit Bußgeldern, Fahrverboten und Punkten geahndet werden.

1. Ablauf des Verfahrens

Nach Erhalt einer Anhörung im Bußgeldverfahren ist gegenüber der Behörde zunächst die Verteidigung des Betroffenen anzuzeigen und Akteneinsicht zu beantragen. Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, muss innerhalb von zwei Wochen nach dessen Zustellung Einspruch eingelegt werden.

2. Fehlerquote von etwa einem Drittel

Die zuständigen Behörden machen im Schnitt bei einem Drittel aller Verfahren Fehler. Diese Fehler führen fast immer dazu, dass das Verfahren eingestellt wird. Im Rahmen der anwaltlichen Akteneinsicht können diverse für die Messung bedeutsame Unterlagen wie Schulungsnachweise, Mess-, Eich- und Wartungsprotokolle, Bedienungsanleitungen oder Konformitätsbescheinigungen überprüft werden. Darüber hinaus kann im Einzelfall aufgrund jüngerer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes in Daten Einsicht verlangt werden, die grundsätzlich nicht Bestandteil der Akte, aber für die Frage der Richtigkeit des Messergebnisses von Relevanz sind, so insbesondere sog. Rohmessdaten. Generell herrscht in den letzten Jahren im Bereich der Blitzer-Fälle reichlich Bewegung, was im Einzelfall zu guten Erfolgsaussichten führt.

3. Aspekte, die Sie nicht von einem Vorgehen abhalten sollten

  • Auf dem Beweisbild als Fahrer erkennbar
    Auch, wenn Sie in dem beigefügten Lichtbild identifizierbar sind, heißt dies nicht, dass ein Vorgehen aussichtslos ist. Vielfach stützen wir einen Einspruch auch auf unrichtige Messergebnisse oder fehlende Unterlagen in der behördlichen Akte.

  • Zu hoher Aufwand für ein relativ geringes Bußgeld
    Wie auch in unseren anderen rechtlichen Bereichen gilt der Grundsatz, dass Sie Ihr rechtliches Problem in unserer Kanzlei abgeben und wir den Rest erledigen. Dies gilt im Verfahren gegen Bußgeldbescheide umso mehr. Nachdem Sie uns Anhörungsbögen und Bußgeldbescheide eingereicht haben, bedarf es nur in Ausnahmefällen einer längeren Rücksprache, sodass im Ergebnis der von Ihnen zu erbringende Aufwand sehr gering ist.

  • Anwaltskosten
    Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden die Anwaltskosten für Sie kein Problem darstellen. Ist dies nicht der Fall, werden Sie nicht mit versteckten Gebühren konfrontiert. Wir beraten Sie unverbindlich, ob ein Verfahren sinnvoll ist und welches Kostenrisiko besteht. Sind Sie an einer Rechtsschutzversicherung interessiert, stehen wir Ihnen ebenfalls als Ansprechpartner zur Verfügung.

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