
Strafrecht
Wir stehen Ihnen kompromisslos und professionell für Ihre Verteidigung zur Verfügung.
Kompromisslose Strafverteidigung.
Strafverfolgung bedeutet Eingriff in Beschuldigtenrechte
Die Verfolgung einer Straftat ist mit massiven Eingriffen in die Rechte des Beschuldigten, aber auch unbeteiligter Dritter, verbunden. Regelmäßig wird das Recht des Beschuldigten auf Unverletzlichkeit der Wohnung, das Recht auf Freiheit, das Recht auf Eigentum sowie auf körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt.
Diese Beschuldigtenrechte gilt es zu wahren und zu respektieren. Eingriffe können von den Ermittlungsbehörden, Staatsanwalt und Richter nicht willkürlich vorgenommen werden. Es müssen vielmehr diverse Voraussetzungen und Formalitäten eingehalten werden.
Erfolgreiche Abwehr staatlicher Eingriffe
Wir machen es uns daher zur Aufgabe dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Rechte seitens den Strafverfolgungsbehörden vollends beachtet werden. Wir überprüfen hoheitliche Eingriffe und zeigen den ermittelnden Beamten klare rechtliche Grenzen auf. Auch in einem Strafverfahren kommt es zu Fehlern. Dies ist menschlich und nicht zu vermeiden. Dennoch hat der Beschuldigte das Recht darauf, sich lediglich rechtmäßige, also fehlerfreie Beschränkungen seiner Freiheit gefallen zu lassen.
Wir scheuen keinen Konflikt mit dem Strafgericht oder der Staatsanwaltschaft, wenn dies zur Wahrung Ihrer Interessen erforderlich ist. Gleichzeitig verschließen wir uns aber nicht vor sinnvollen Verfahrenabsprachen, soweit dadurch die Strafe angemessen reduziert und ein langwieriges Verfahren vermieden wird.

Unsere goldenen Regeln
1. Schweigen
Äußern Sie sich nicht zur Sache. Sie haben das Recht zu Schweigen. Alles, was Sie äußern kann gegen Sie verwendet werden.
2. Kontaktaufnahme
Rufen Sie uns an und wir teilen Ihnen mit, was im ersten Moment zu tun ist und wie das weitere Vorgehen aussehen wird. Nutzen Sie ggf. unseren Notruf.
3. Strategie
Nach Akteneinsicht und Besprechung entwickeln wir gemeinsam eine Strategie, um eine bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten.
Was im Notfall zu tun ist.
Übersicht
Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei
Vorladung als Beschuldigter
Hausdurchsuchung
Festnahme
Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei
Bevor Sie sich in irgendeiner Art und Weise zur Sache äußern, empfehlen wir Ihnen im Notfall unverzüglich mit unserer Kanzlei Kontakt aufzunehmen. Sie erreichen uns täglich von 6:00 – 21:00 Uhr unter folgender Nummer: 0163 5157741.
Vorladung als Beschuldigter
Sollten Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben, sollten Sie zunächst einmal wissen, dass Sie nicht verpflichtet sind bei der Polizei zu erscheinen und eine Aussage zu machen. Lassen Sie sich auch nicht von den Ausführungen in der Vorladung verunsichern, in der es oftmals heißt, dass man im Verhinderungsfalle eine Mitteilung sowie Begründung gegenüber der Polizei abgeben soll. Sie müssen dem in keiner Weise Folge leisten.
Nach Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei werden wir uns für Sie bestellen und einen Antrag auf Akteneinsicht stellen. Erst nach Prüfung der Akte kann entschieden werden, ob eine Einlassung, also eine Aussage des Beschuldigten zweckmäßig ist oder nicht.
Hausdurchsuchung
Im Falle der Hausdurchsuchung sollten Sie folgende Punkte beachten.
1. Ruhe bewahren, keinen Widerstand leisten, Kontaktaufnahme
Sie können grundsätzlich die aktuelle Hausdurchsuchung nicht mehr verhindern. Leisten Sie keine Widerstände gegenüber den Beamten, sondern kooperieren Sie, soweit es sinnvoll ist. Ggf. ist es zweckmäßig Gegenstände, die gesucht werden freiwillig herauszugeben. Kontaktieren Sie uns. Sie haben in jeder Lage des Verfahrens ein Recht auf rechtlichen Beistand.
2. Durchsuchungsbeschluss vorlegen lassen
Ohne Durchsuchungsbeschluss ist es den Beamten in der Regel nicht gestattet eine Hausdurchsuchung durchzuführen. Lassen Sie sich diesen daher zeigen und fertigen Sie eine Kopie an. Lesen Sie den Beschluss durch. Hierdurch erhalten Sie Informationen in welchem Stand sich das Verfahren befindet und welche Beweise gesucht werden.
Fordern Sie die Beamten auf, ihre Ausweise vorzulegen und lassen Sie sich deren Funktion im Verfahren erklären. Sog. Gemeindezeugen können Sie von der Durchsuchung ausschließen.
3. Keine Aussage machen
Sie sind nicht zu einer Aussage zur Sache verpflichtet. Lassen Sie sich daher nicht in ein Gespräch verwickeln, bei dem Sie wertvolle Informationen preisgeben. Erst nach Akteneinsicht kann beurteilt werden, ob eine Aussage sinnvoll ist.
Festnahme
Zunächst einmal gilt auch in der Situation der Festnahme, dass Sie ruhig bleiben und keinen Widerstand gegenüber den Beamten leisten. Dies könnte ansonsten zu einer weiteren Straftat führen.
Sie wurden entweder vorläufig festgenommen oder auf Grundlage eines Haftbefehls festgenommen. Bei einer vorläufigen Festnahme besteht immer ein akuter Zusammenhang zu einer Straftat, Sie müssen also bei den Vornahme gestellt worden sein. Sollte ein Haftbefehl vorliegen, besteht dringender Tatverdacht sowie ein Haftgrund wie beispielsweise Flucht, Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr oder Wiederholungsgefahr.
Kontaktieren Sie unsere Kanzlei und machen Sie in keinem Fall Angaben zur Sache. Schweigen Sie. Sie sind lediglich verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen.
Ihre Ansprechpartner
Kontaktieren Sie uns unverbindlich und wir besprechen Ihr Anliegen.
Rechtsanwalt Michael Wagner
Rechtsanwalt Vincent Wagner

“Wir wollen jeden Fall gewinnen.”
Ist dies unmöglich, wollen wir das bestmögliche Ergebnis für den Mandanten erzielen. Lernen Sie unsere Philosophie kennen und erfahren Sie, weshalb wir der richtige Kontakt für Ihr strafrechtliches Anliegen sind.