Nachbarrecht

Das Wichtigste im Überblick.


Wir erklären Ihnen kurz und knapp, auf was es im Nachbarrecht in besonderem Maße ankommt.

1. Häufige Streitpunkte

Ganz allgemein formuliert regelt das Nachbarschaftsrecht die gesetzlichen Rechte und Pflichten der Nachbarn untereinander. Es geht oftmals um Abstände von Bäumen, Hecken, Sträuchern oder Zäune zur Grenze. Aber auch vom Nachbarn ausgehende Belästigungen oder Störungen sowie Fragen des Wegerechts sind oftmals Grundlage von nachbarschaftlichen Streitigkeiten. Konflikte in der Nachbarschaft sind erfahrungsgemäß nicht selten. Nach einer Forsa-Umfrage hatte fast jeder zweite Deutsche, nämlich 46 %, bereits Streit mit seinem Nachbarn.

2. Schnelles Vorgehen

Streitigkeiten mit dem Nachbarn sind im Unterschied zu vielen anderen Fällen deswegen besonders intensiv, weil man mit dem Gegenüber täglich konfrontiert ist und man sich nicht einfach aus dem Weg gehen kann. Wir begegnen diesem Umstand, indem wir derartige Anliegen besonders zügig bearbeiten.

3. Vorausschauende Konfliktlösung

Dazu gehört auch der Versuch, das Verfahren schnell und unkompliziert im außergerichtlichen Bereich zu lösen. Selbst der beste Anwalt kann nichts gegen die räumliche Nähe der Gegenseite unternehmen, sodass ein Schutz vor künftigen Provokationen und weiteren Auseinandersetzungen oftmals nicht gewährleistet werden kann. Umso mehr verstehen wir daher unsere Rolle als Berater, der zunächst versucht die zerstrittenen Nachbarn wieder zusammenzuführen und sinnvolle Regeln im täglichen Miteinander zu finden.

4. Konsequente Rechtsdurchsetzung

Allerdings gehören zu einer friedlichen Lösung immer zwei Parteien. Sollte die Angelegenheit einer einvernehmlichen Lösung nicht zugeführt werden können, weil eine Seite dies schlicht verweigert, scheuen wir keineswegs ein gerichtliches Verfahren, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Die Besonderheit des Schlichtungsverfahrens.


Im Unterschied zu vielen anderen Rechtsgebieten besteht im Nachbarrecht oftmals die Notwendigkeit einer Schlichtung.

1. Schlichtungsverfahren als Voraussetzung einer Klage

In bestimmten zivilrechtlichen Streitigkeiten kann erst dann Klage erhoben werden, nachdem ein sog. Schlichtungsversuch unternommen worden ist. Solche zivilrechtliche Streitigkeiten sind sehr häufig Gegenstand des Nachbarrechts. D.h. in vielen Fällen nachbarschaftsrechtlicher Streitigkeiten ist vor einem Klageverfahren zunächst ein Schlichtungsverfahren vor einer Schiedsperson vorzunehmen. Erst wenn dieses Schlichtungsverfahren erfolglos bleibt, die Parteien also keine Einigung erzielen, kann Klage erhoben werden. Ist ein Schlichtungsverfahren vorgeschrieben, ist dieses auch zwingend. Andernfalls kann das Gericht die Klage als unzulässig abweisen, ohne sich überhaupt inhaltlich mit der Klage beschäftigt zu haben.

2. Sinn, Zweck und Folgen

Sinn und Zweck eines solchen Schlichtungsverfahrens ist es, zwischen den Parteien eine unkomplizierte und kostengünstige Lösung der Streitigkeit herbeizuführen. Die Einigung, welche die Parteien im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens treffen können (sog. Vergleich) ist keine bloß lose Regelung. Im Gegenteil: Der Vergleich unterliegt der Zwangsvollstreckung und kann daher ähnlich wie ein gerichtliches Urteil zwangsweise durchgesetzt werden.

3. Zuständigkeit

Das Schlichtungsverfahren wird vor der Schiedsperson des Bezirks, in dem die antragsgegnerische Partei wohnt, ausgetragen. Die Schiedsperson ist regelmäßig juristisch nicht vorgebildet und bemüht sich eher um eine Einigung in persönlicher und tatsächlicher Hinsicht. Es herrschen hierbei keine strengen formellen Regelungen, wie das beispielsweise vor einem Gericht der Fall wäre.

Nachbarrechtliche Probleme einfach erklärt.


Sie können Ihr rechtliches Anliegen nicht finden? Scheuen Sie sich nicht unsere unverbindliche Erstberatung in Anspruch zu nehmen.

Tür von Gartenzaun, die geöffnet ist und zu einer grünen Wiese führt.

Grenzabstand – Was tun, wenn der Nachbar überbaut?

Dieser Beitrag folgt in Kürze.

Ihre Ansprechpartner


Kontaktieren Sie uns unverbindlich und wir besprechen Ihr Anliegen.

Rechtsanwalt Michael Wagner

 
 

Rechtsanwalt Vincent Wagner

 
 

Sie konnten Ihr Anliegen nicht dem Rechtsgebiet
“Nachbarrecht” zuordnen?

Untersuchen Sie verwandte Rechtsgebiete oder gehen Sie zurück zur Übersicht.