Kaufrecht

Wir beraten Sie in unserer Kanzlei in St. Wendel (Einzugsbereich Freisen, Ottweiler, Neunkirchen, Illingen, Saarbrücken, St. Ingbert, Wadern) zu allen Fragen im Kaufrecht.

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Kontaktieren Sie uns in unserer Kanzlei in Sankt Wendel, um mit einem Rechtsanwalt im Kaufrecht Kontakt aufzunehmen. Nachdem Sie uns in aller Ruhe Ihr Problem geschildert haben, beraten wir Sie in einem ersten Gespräch unverbindlich über die nächsten Schritte.

Das Kaufrecht im Überblick.


Allgemeines

Das Kaufrecht findet in unzähligen Fallgestaltungen des täglichen Lebens Anwendung und stellt sehr wahrscheinlich denjenigen Vertragstypen dar, welcher in der Realität am häufigsten abgeschlossen wird. Ein Kaufvertrag kann in den unterschiedlichsten Situationen auftreten, beispielsweise beim Kauf von Immobilien oder eines Autos, bei Bestellungen im Internet oder ganz schlicht beim Einkauf in der örtlichen Ladenzeile.

Je nach dem, in welchem Gewand der Kaufvertrag bzw. in welcher Alltagssituation er auftritt, gelten unterschiedliche Besonderheiten, die das allgemeine Kaufrecht im Detail modifizieren.

Schwerpunkte im Kaufrecht

Themenschwerpunkte im Bereich des Kaufrechtes sind:

  • Kaufvertrag abschließen

  • Vertragsentwurf beim Immobilienkauf

  • Kaufvertrag aufheben

  • Rücktritt vom Kaufvertrag

  • Widerruf vom Kaufvertrag

 
  • Anfechtung vom Kaufvertrag

  • Gewährleistungsrechte

  • Nacherfüllung

  • Anspruch aus Garantie

  • Schadensersatz

Rechtsanwalt im Kaufrecht.


Wir erklären Ihnen, weshalb die Beauftragung eines Rechtsanwalts für Kaufrecht besonders sinnvoll ist.

Kaufrecht im Wandel

Fehler bei Gewährleistung vermeiden

Besonderheiten von Fall zu Fall

Kaufrecht im Wandel

Das Kaufrecht wurde in den letzten Jahren und Jahrzehnten von erheblichen Modernisierungen und Reformen geprägt. Im Ergebnis lässt sich in den letzten Jahren ein ganz klarer Trend dahingehend verzeichnen, dass die kaufrechtliche Position des Verbrauchers gestärkt wird.

Diverse verbraucherschützende Vorschriften haben Niederschlag im Kaufrecht gefunden, so insbesondere beim sog. Verbrauchsgüterkauf. Dies wird im Kern dadurch bewerkstelligt, indem verschiedene gesetzliche Vermutungen nunmehr existieren, welche die Beweissituation zugunsten des Verbrauchers verbessern.

Aufgrund dieser tiefgreifenden Reformen ist nicht nur ein vertrauter Umgang mit den neuen Gesetzen erforderlich. Ebenfalls muss die dazugehörige Rechtsprechung gekannt werden, um Interessen im Bereich des Kaufrechtes zuverlässig durchsetzen zu können.

Unsere Rechtsanwälte in unserer Kanzlei befinden sich diesbezüglich auf dem neuesten Stand und vertiefen ihr Wissen stetig und erproben dies täglich im Rahmen einer Vielzahl von kaufrechtlichen Fällen.

Fehler bei Gewährleistung vermeiden

Oftmals kommt es in kaufrechtlichen Fallkonstellationen dazu, dass Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden. Diese Gewährleistungsrechte knüpfen aber an die unterschiedlichsten Voraussetzungen an.

Gerade, wenn es um Schadensersatz, Rücktritt oder Minderung geht, ist es erforderlich, dass vorab eine fruchtlose Frist gesetzt worden ist. Denn im Rahmen des Kaufrechtes hat der Verkäufer, der mangelhaft geleistet hat ein sog. Recht zur zweiten Andienung. Bevor also Kosten im Rahmen des Schadensersatzes statt der Leistung verlangt werden können oder das Vertragsverhältnis rückabgewickelt werden kann, muss der Verkäufer sozusagen eine zweite Chance bekommen haben, eine vertragskonforme Leistung zu erbringen.

Erst wenn diese Chance Verkäufers nicht genutzt wird, können weitergehende Rechte wie Schadensersatz oder Rücktritt geltend gemacht werden. Dies ist aber lediglich ein Grundsatz, ausnahmsweise kann eine solche Frist auch entbehrlich sein.

Um keine Fehler zu machen, sollten Sie daher einen kompetenten Rechtsanwalt im Kaufrecht beauftragen.

Besonderheiten von Fall zu Fall

Wie eingangs erwähnt gestaltet sich die Rechtslage je nach Fall unterschiedlich. Je nachdem in welchem Kontext der Kaufvertrag abgeschlossen wurde, können unterschiedliche Besonderheiten gelten. Wir verdeutlichen dies anhand mehrerer Beispiele:

Kaufvertrag auf eBay

Schließt man einen Kaufvertrag auf der Plattform eBay ab, so sind die Richtlinien von eBay als Auslegungshilfe in Gestalt einer Verkehrssitte bei der Auslegung von Erklärungen mit einzubeziehen.

Kaufvertrag über ein Grundstück

Für den Kauf eines Grundstückes ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Im übrigen können Kaufverträge grundsätzlich formfrei, also auch mündlich abgeschlossen werden.

Kaufvertrag am Telefon, an der Haustür oder im Internet

Wird der Kaufvertrag am Telefon, an der Haustür oder im Internet abgeschlossen, so kann man per se, ohne dass der jeweilige Händler etwas dagegen machen kann, 14 Tage nach Vertragsschluss den Widerruf des Vertrages erklären. Damit wäre das Vertragsverhältnis aufgehoben. Da viele Händler auf ein etwaiges Widerrufsrecht nicht hinweisen, kann auch oftmals nach Ablauf dieser 14 Tages-Frist widerrufen werden.

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Rücktritt von einem Kaufvertrag

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