Baurecht

Wir vertreten und beraten Sie als erfahrene und kompetente Rechtsanwälte in allen Fragen rund um das Thema Baurecht und setzen Ihr gutes Recht in Streitigkeiten zwischen Bauherr und Bauunternehmer durch.

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Die zwei Dimensionen des Baurechts


Das Baurecht allgemein kann in einen öffentlich-rechtlichen und einen privatrechtlichen Teil aufgetrennt werden. Diese zwei Dimensionen sind streng voneinander zu trennen und folgen unterschiedlichen Regelungssystematiken und Zielen. Während im privaten Baurecht vertragliche Interessen und Leistungsstörungen zwischen Werkunternehmer und Bauherr im Mittelpunkt stehen, geht es im öffentlichen Baurecht um den Ausgleich der Interessenlage zwischen den jeweiligen Anliegern und der Allgemeinheit sowie gefahrenabwehrrechtliche Fragen.

Als erfahrene Anwälte begleiten wir Sie gerne bei Ihrem baurechtlichen Anliegen, sowohl im Bereich des öffentlichen Rechts als auch im Bereich des Privatrecht.

Privates Baurecht


Streitigkeit zwischen Bauherr und Werkunternehmer

Das private Baurecht beschäftigt sich mit den rechtlichen Verhältnissen zwischen den an einem Bau beteiligten Personen, so insbesondere zwischen dem Bauherrn als Auftraggeber auf der einen Seite und den teils verschiedenen Werkunternehmer auf der Seite des Auftragnehmers. Ein weiterer rechtlicher Schwerpunkt liegt in dem Verhältnis zwischen Auftraggeber und dem Architekten sowie dem jeweiligen Fachingenieur.

Werkrecht, VOB, HOAI und selbstständiges Beweisverfahren

Neben der Auslegung werkrechtlicher Vorschriften des BGB und der VOB, der VOL sowie der HOAI, spielen sich Streitigkeiten im Baurecht oftmals im Rahmen von selbstständigen Beweisverfahren ab. Eine präzise Antragstellung und Begründung ist in diesem Zusammenhang unentbehrlich und bedarf der Heranziehung eines erfahrenen und kompetenten Rechtsanwalts.

Reformen im Baurecht stärken Position des Bauherren

Durch mehrere Reformen im privaten Baurecht wurde die Stellung des Auftraggebers in den letzten Jahren, gerade wenn dieser ein Verbraucher ist, enorm gestärkt. Dies wurde unter Anderem durch die zwingend vorvertraglich zur Verfügung zu stellenden Baubeschreibungen umgesetzt, wobei hier fehlende oder ungenaue Baubeschreibungen zum Nachteil des jeweiligen Werkunternehmers gereichen. Des Weiteren steht nunmehr dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu, auf das ihn der Bauunternehmer hinzuweisen hat.

Themen im privaten Baurecht

Als Themenschwerpunkte konnten wir im privaten Baurecht im Zuge unserer jahrelanger Tätigkeit folgende Bereiche herausarbeiten:

  • Werklohnforderung

  • Abwehr von Werklohnforderungen

  • Gestaltung und Überprüfung von einem Bauvertrag

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen in Bauverträgen

  • Mängelansprüche des Bauherrn

  • Schadensersatz

  • Honorarforderung des Architekten nach HOAI

Öffentliches Baurecht


Im Bereich des öffentlichen Baurechts geht es um die Interessen des Staates und der Allgemeinheit in Bezug auf das jeweilige Bauprojekt. Im Baugesetzbuch oder in den jeweiligen Landesbauordnungen wird geregelt unter welchen Bedingungen Bauvorhaben in die Tat umgesetzt werden können.

Rechtsquellen und Regelungsinhalte

Konkret geht es im Baugesetzbuch um die Frage, wie die Grundstücke eines Gemeindegebietes genutzt werden dürfen, damit ein Ausgleich zwischen den Interessen der Allgemeinheit und den privaten Anliegern hergestellt werden kann. Umgesetzt wird dies in erster Linie durch sog. Bauleitpläne. Dies sind zum Einen allgemein gehaltene Flächennutzungspläne, die das Gemeindegebiet in grobe Nutzflächen einteilen und zum Anderen den Bebauungsplänen, welche präzise und genau formulieren, welcher Bereich zu welchem Zweck genutzt werden darf.

In den Landesbauordnungen geht es um verfahrensrechtliche Fragen und um das Thema der Bauordnung. Die Bauaufsichtsbehörden werden bei Verstößen gegen das Baugesetzbuch oder andere baurechtlichen Vorschriften dazu ermächtigt, geeignete Maßnahmen einzuleiten. Dies kann von einer bloßen Stilllegungs- bis hin zu einer stark einschneidenden Abrissverfügung reichen.

Themen im öffentlichen Baurecht

Im öffentlichen Baurecht geht es oftmals um folgende Themen:

  • Abrissverfügung

  • Umlegungsverfahren

  • Nutzungsuntersagung

  • Baugenehmigung

  • Nutzungsänderung

  • Stilllegungsverfügung

Einzelne Rechtsprobleme im Baurecht


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Bedenkenanmeldung auf der Baustelle

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