Allgemeines Zivilrecht

 

Was versteht man darunter?


Abgrenzung

Das Zivilrecht ist neben dem öffentlichen Recht und dem Strafrecht eines der drei großen deutschen Rechtsgebieten. Es regelt rechtliche Angelegenheiten zwischen einzelnen Privatperson oder Unternehmen. Dies unterscheidet es gerade vom öffentlichen Recht, bei dem es um die rechtliche Beziehung zwischen Bürger und Staat geht. Im Zivilrecht hingegen befinden sich die Akteure auf der gleichen Stufe.

Begriff

Die rechtlichen Beziehungen der Bürger untereinander werden hauptsächlich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Dieses ist wiederum in allgemeine Regeln und spezielle Vertragstypen bzw. Rechtsgebiete (z.B. Kaufrecht, Mietrecht, Werkrecht, Familien- und Erbrecht) unterteilt. Das allgemeine Zivilrecht bezeichnet in diesem Zusammenhang die allgemeinen Regelungen, die unabhängig von einem speziellen Vertragstyp generelle Grundsätze des Zivilrechtes beschreiben und folglich auch grundsätzlich in den genannten spezielleren Bereichen Anwendung finden. Es regelt also die allgemeine Grundlage des rechtlichen Zusammenlebens von Bürgern und Unternehmen. Darüber hinaus wird der Begriff des allgemeinen Zivilrechts regelmäßig auch verwendet, wenn es um die rechtlichen Probleme des Einzelnen im Alltag geht.

Beispiele

  • Geltendmachung von Schadensersatz

  • Abwehr unberechtigter Ansprüche

  • Unterlassung eines bestimmten Verhaltens

  • Vermittlung in Streitigkeiten

Wir helfen Ihnen weiter.


Beratung

Wir beraten Sie mit unserer langjährigen Expertise im Bereich des allgemeinen Zivilrechts. Nicht immer ist ein Verfahren erfolgsvorsprechend. Ein vorschnelles eigenmächtiges Vorgehen könnte sich im Nachgang als Verschwendung von Zeit, Kosten und sonstigen Ressourcen bewahrheiten. Umgekehrt verstecken sich in diversen Bereichen und Situationen ungeahnte Möglichkeiten und Chancen, die gegebenenfalls ohne die fachliche Prüfung eines Beraters ungenutzt blieben. Unser Hauptaugenmerk liegt daher darauf, eine besonders sinnvolle und wirksame Vorgehensweise sowohl in persönlicher als auch wirtschaftlicher Sicht für Sie zu entwickeln.

Außergerichtliche Tätigkeit

Sollte ein außergerichtlichen Tätigwerden vonnöten sein, versuchen wir im ersten Schritt das Begehren zügig und unkompliziert durchzusetzen. Durch unseren individuell auf das gegenständliche Problem angepassten, aber geradlinigen Schreibstil und der damit einhergehenden Überzeugungskraft, gelingt es uns bereits zahlreiche Verfahren im vorgerichtlichen Bereich zu erledigen.

Gerichtliche Vertretung

Sollte im Einzelfall ein außergerichtliches Vorgehen nicht zu dem gewünschten Erfolg führen, setzen wir Ihr Anliegen gerichtlich durch. Viele Menschen sind vor einem Gerichtstermin aufgeregt, gerade wenn es das erste Mal ist. Wir nehmen Ihnen eine eventuell bestehende Aufregung ab, indem wir Sie auf den Termin gewissenhaft vorbereiten.

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